Compliance schützt das Unternehmen und seine Mitarbeitenden

Compliance bedeutet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Verhaltensstandards. Compliance-Regelungen haben das Ziel, die Mitarbeiter und das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Sie bilden die Grundlage unseres täglichen Handelns und gelten für alle Mitarbeitenden einschließlich der Führungskräfte und Geschäftsführer.

Unsere Mitarbeitenden werden kontinuierlich über unsere Compliance-Regelungen informiert und auf Wunsch persönlich beraten. Hinweise von Mitarbeitenden oder Außenstehenden auf mögliches Fehlverhalten, eventuelle Gesetzesverstöße oder Straftaten wie beispielsweise Korruption werden mit großer Sorgfalt überprüft und vertrauensvoll behandelt.

Das Compliance-Team der DER Touristik Group erreichen Sie per E-Mail hier.

Verhaltens-Grundsätze für ein wertschätzendes Miteinander

Unsere Verhaltens-Grundsätze sind von Integrität und Loyalität geprägt: Wir halten uns an Recht und Gesetz, führen einen fairen Wettbewerb und sind ein zuverlässiger Partner für unsere Kunden und Geschäftspartner. Als Touristiksparte der REWE Group sind für uns die Verhaltensstandards des Konzerns maßgeblich. Diese sind im Verhaltenskodex der REWE Group festgelegt und für die DER Touristik Group gleichermaßen verbindlich. Der Verhaltenskodex enthält Grundsätze für unser Verhalten im Geschäftsverkehr und im Umgang miteinander. Er gibt uns Orientierung und ist gleichzeitig eine Verpflichtung für alle, die im Namen der REWE Group tätig sind.

Mehr Informationen zu Compliance und Verhaltenskodex der REWE Group finden Sie hier.

REWE Visual Hintbox DE 25102022Mit der Hintbox ist es besonders einfach, Compliance-Hinweise abzugeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen einzelnen Compliance-Bereichen innerhalb der REWE Group.

Personen, die Compliance-Hinweise abgeben wollen, ohne das digitale Tool zu nutzen, können sich aber auch weiterhin an den „Ombudsmann“ der REWE-Group wenden.

Ombudsmann der REWE Group

Die REWE Group hat den Münchener Rechtsanwalt Andreas von Máriássy als externen Ombudsmann bestellt. Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner der REWE Group sowie der DER Touristik Group können sich persönlich und anonym an ihn wenden, wenn sie einen Compliance-Hinweis abgeben oder einen neutralen Ansprechpartner suchen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Inanspruchnahme ist für den Hinweisgeber kostenfrei, die Kontaktaufnahme ist auf Deutsch und Englisch möglich.

Ombudsmann:

Andreas von Máriássy
Altheimer Eck 13 / II
80331 München
Email: mariassy@rae13.de

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Unser Beschwerdeverfahren garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder der Verletzung der diesbezüglichen Sorgfaltspflichten. Verdachtsfälle auf z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßigen Wasserverbrauch, die einen Bezug zur DER Touristik Group haben, können gemeldet werden. Beschwerden können von Mitarbeitenden sowie Außenstehenden digital über den Beschwerdekanal der REWE Group abgegeben werden – auf Wunsch auch anonym.

Kund:innenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der DER Touristik Group, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines.

Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist und den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entspricht, das wegen der deutschen Konzernmutter auf die gesamte REWE Group (einschließlich uns) anwendbar ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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