• Beitrags-Kategorie:Rückflug
  • Lesedauer:2 min Lesezeit

Zollinformation Einreise in die Schweiz

Einfuhr von Waren durch Privatpersonen
Generell gilt eine Freigrenze von sFr. 300.- bei Waren für den privaten Gebrauch, die persönlich im Reiseverkehr eingeführt werden. Liegt der Gesamtwert der mitgeführten Waren über sFr. 300.-, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Freimengen und -grenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.

Es gelten folgende Freimengen:

Alkoholische Getränke
Personen ab 17 Jahre dürfen einmal pro Tag abgabenfrei 5 Liter alkoholische Getränke bis 18% Vol. und 1 Liter über 18% Vol. einführen.
Darüber hinaus gelten folgende Zollabgaben:
Alkoholische Getränke bis 18% Vol.: sFr. 2.- je Liter
Alkoholische Getränke ab 18% Vol.: sFr. 15.- je Liter
Außerdem wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 8% des Warenwertes fällig.

Tabakwaren
Personen ab 17 Jahre dürfen einmal pro Tag abgabenfrei folgende Mengen einführen:
250 Zigaretten oder Zigarren oder 250 g andere Tabakerzeugnisse.

Darüber hinaus gelten folgende Zollabgaben:
Zigaretten/Zigarren sFr. 0.25 pro Stück
andere Tabakerzeugnisse sFr. 0.10 pro Gramm
Außerdem wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 8% des Warenwertes fällig.

Uhren und Schmuck
Bei persönlicher Einfuhr sind Uhren und Schmuck im Wert von sFr. 300.- abgabenfrei, wenn keine anderen Waren mitgeführt werden.
Achtung: Sollten Sie Fälschungen, z.B. von Designer- Markenartikeln oder Schmuck mit gefälschten Edelmetallstempeln, mit sich führen, ist der Schweizer Zoll verpflichtet, die gefälschten Waren einzuziehen. Kaufen Sie Wertsachen im Ausland daher nur in anerkannten Fachgeschäften!

Für weitere Auskünfte
www.ezv.admin.ch

Änderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.