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Zollinformation innerhalb der EU

Grundsätzlich sind alle Reisemitbringsel abgabefrei, die im Kauf-Mitgliedstaat versteuert erworben wurden. Für den privaten Warenverkehr gelten folgende Richtmengen:

Parfum: Keine Beschränkungen, wenn es für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Nur für den persönlichen Bedarf.
Kaffee: 10 kg

Alkoholische Getränke
10 l Spirituosen
10 l Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
20 l Likörwein, Wermutwein
90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein)
110 l Bier

Bei der Einreise nach Deutschland:
Tabakwaren
800 Zigaretten oder
400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder
1 kg Rauchtabak

Bei der Einreise nach Österreich:
Für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Österreich gilt: Tabakwaren, die im Ausland erworben wurden und keine nach dem Tabakgesetz erforderlichen Warnhinweise in deutscher Sprache besitzen, dürfen nur in beschränktem Umfang nach Österreich verbracht werden.

Hier sind folgende Richtmengen zu beachten:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos
50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak

Generell gilt (für Deutschland und Österreich):
Aus-/Einfuhrberechtigt sind Personen ab 17 Jahre (Kaffee ab 15 Jahre). Waren, die im Duty-free-Shop erworben werden, sind im Rahmen der oben aufgeführten Mengen abgabefrei.

Änderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.