Für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und seit dem 1. März 2009 auch der Türkei gilt die Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Durch diese Verordnung wird die Menge an Flüssigkeit, die Reisende im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollstellen mitnehmen dürfen, beschränkt.
Има две ограничения за количеството течности в ръчния багаж:
- Reisende dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen maximal 100 ml beträgt.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem Plastikbeutel (maximales Fassungsvermögen: 1 l) an den Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden. Dieser muss transparent und verschließbar sein. Es besteht für die Flughäfen keine Pflicht, Plastikbeutel für die Reisenden bereitzuhalten! Flüssigkeiten sind beispielsweise Getränke, Gels, Lotions, Cremes, Zahnpasta und Rasierschaum.
Изключения се прилагат в следните случаи:
- Може да се носи бебешка храна, мляко или сокове за бебета и малки деца, пътуващи с вас.
- Persönlich verschriebene und während des Fluges benötigte Medikamente, wie zum Beispiel Insulin, dürfen mitgeführt werden. Es erfordert eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass der/die Reisende diese Medikamente benötigt.
Im Flughafen hinter den Sicherheitskontrollen erworbene Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck mitgeführt werden.
Моля, обърнете внимание: Bei Zwischenlandungen oder Wechsel des Flugzeugs (Drehkreuzflüge) müssen Sie in der Regel erneut durch die Handgepäckkontrolle, d. h. Sie müssen die aufgeführten Regeln erneut beachten. Das bedeutet, dass Sie nun auch im Duty-free-Shop erworbene Flüssigkeiten (Parfüm, Getränkeflaschen etc.) nur in einer durchsichtigen Plastiktüte und nur bis jeweils 100 ml mit sich führen dürfen, da sonst der Zoll die erworbenen Flüssigkeiten einbehält.
Zusätzlich sind Reisende dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie zum Beispiel Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen.
Alltägliche Objekte wie Korkenzieher, Scheren oder andere scharfe Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten, dürfen nicht im Handgepäck befördert werden. Gleiches gilt für entzündliche oder explosionsgefährdete Gegenstände oder Substanzen, wie z. B. Feuerwerkskörper oder Spraydosen mit Gefahrstoffkennzeichnung.
Änderungen und Abweichungen (je nach Fluggesellschaft) vorbehalten.