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Neue Regelung für die Tabakeinfuhr auf den Malediven

Gemäß der vierten Änderung der „Verordnung über die Verpackung und Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen“ und der „Richtlinie über die Zollbefreiung für von Reisenden mitgebrachte Waren, persönliche Gegenstände und gewerbliche Muster“, die am 9. November 2024 in Kraft getreten ist, dürfen nur Reisende mit Touristenvisum begrenzte Mengen an Tabakerzeugnissen für den persönlichen Gebrauch einführen.

Die folgenden Mengen und Arten von Tabakerzeugnissen kommen für eine Zollbefreiung in Frage:

  • Bis zu 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 250 Gramm Tabak.

Mengen, die diese Grenzwerte überschreiten, werden vom Zoll für maximal 30 Tage einbehalten. Touristen können diese Gegenstände vor ihrer Abreise von den Malediven am Zollschalter im Abflugterminal des Velana International Airport (VIA) abholen.

Darüber hinaus werden Tabakwaren, die von nicht-touristischen Reisenden mitgebracht werden und die nicht den Kennzeichnungsvorschriften des Gesundheitsministeriums entsprechen, vom Zoll beschlagnahmt.

Weitere Infos erhalten Sie hier: https://www.customs.gov.mv/Media/Materials/laws-reg

Gut zu wissen:  Die Einfuhr von E-Zigaretten auf die Malediven ist untersagt. Ob es hierzu noch eine Änderung geben wird, ist unklar.

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