Sicherheitsmaßnahmen für den zivilen Luftverkehr
Seit 6. November 2006 gilt eine neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Durch diese Verordnung wird die Menge an Flüssigkeit, die Fluggäste im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollstellen mitnehmen dürfen, beschränkt.
Diese Verordnung gilt für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und seit dem 1. März 2009 auch in der Türkei.
Es gibt zwei Einschränkungen der Flüssigkeitsmengen im Handgepäck:
- Fluggäste dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen bei maximal 100 ml liegt.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem Plastikbeutel (maximales Fassungsvermögen: 1l) an den Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden. Dieser muss transparent und verschließbar sein. Es besteht für die Flughäfen keine Pflicht Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten! Flüssigkeiten sind beispielsweise Getränke, Gels, Lotions, Cremes, Zahnpasta und Rasierschaum.
In folgenden Fällen gelten Ausnahmen:
- Babynahrung, -milch oder -säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder dürfen mitgeführt werden.
- Persönlich verschriebene Medikamente und während des Fluges benötigte Medikamente, wie zum Beispiel Insulin, dürfen mitgeführt werden. Es erfordert eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass der Fluggast diese Medikamente benötigt.
Im Flughafen hinter den Sicherheitskontrollen erworbene Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck des Passagiers mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie: Bei Zwischenlandungen oder Wechsel des Flugzeugs (Drehkreuzflüge) müssen Sie erneut durch die Handgepäckkontrolle, d.h. Sie müssen die aufgeführten Regeln erneut beachten. Das bedeutet, dass Sie nun auch im Duty-free-Shop erworbene Flüssigkeiten (Parfüm, Getränkeflaschen etc.) nur in einer durchsichtigen Plastiktüte und nur bis jeweils 100 ml mit sich führen dürfen, da sonst der Zoll die erworbenen Flüssigkeiten einbehält.
Zusätzlich sind Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie zum Beispiel Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen.
Die bereits bekannten Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Gepäck und Handgepäck bleiben gültig.
Bitte beachten Sie auch mögliche aktuelle Änderungen für Flugreisende.